6.1. Der Zugang zu Datenbanken sowie Onlineportalen und deren Inhalte und Funktionen steht dem Lizenznehmer grundsätzlich täglich 24 Stunden zur Verfügung. Die Erreichbarkeit kann aus technischen Gründen, z.B. wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen, wegen höherer Gewalt oder wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, eingeschränkt sein.
6.2. Der Anbieter strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 98,5 % pro Kalenderjahr an. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit am Übergabepunkt zum Internet. Bei der Berechnung der Ausfallzeit bleiben Zeiten außer Betracht die:
6.2.1. auf vom Anbieter nicht beeinflussbaren Störungen des Internet oder auf sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter) beruhen,
6.2.2. in denen routinemäßige oder zur Beseitigung von Störungen zwingend erforderliche Wartungsarbeiten durchgeführt werden sowie
6.2.3. Zeiten die darauf beruhen, dass die vom Lizenznehmer zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang vorübergehend nicht gegeben sind.
6.3. Der Anbieter bemüht sich, notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten – soweit möglich – außerhalb üblicher Geschäftszeiten (8 bis 17 Uhr) durchzuführen und wird den Lizenznehmer nach Möglichkeit im Voraus über Leistungsunterbrechungen und deren voraussichtliche Dauer informieren.
6.4. Der Lizenzgeber ist berechtigt, vertraglichen Leistungen zurück zu halten, wenn:
6.4.1. Arbeiten am Server vorzunehmen sind, die ohne eine Unterbrechung der Leistung nicht durchgeführt werden können und die Unterbrechung von unerheblicher Dauer ist;
6.4.2. der Lizenzgeber verpflichtet ist, eine die Leistungserbringung unzulässige oder unmöglich machende Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zu befolgen;
6.4.3. der begründete Verdacht besteht, dass von den technischen Einrichtungen des Lizenznehmers oder der Nutzung des Lizenzgegenstandes durch den Lizenznehmer die Gefahr für Schäden für den Lizenzgeber oder Dritte ausgeht oder droht. Hierzu gehört insbesondere die Gefahr der Verbreitung von Viren oder der Überlastung des Netzes durch unsachgemäße Nutzung.